Es besteht die Möglichkeit zur gezielten Schulung von Hygienebeauftragten Ärzten und Pflegenden oder zur Ableistung der erforderlichen, regelmäßigen Belehrungen für Personal im Bereich der Lebensmittelhygiene (§ 43 IfSG).
Simon Radewic
Leiter Vertriebsinnendienst